Wie erhalten Sie Ihr Hilfsmittel

Nach der ärztlichen Verordnung eines Hilfsmittels ist es zunächst sinnvoll, sich bei seiner Krankenkasse zu erkundigen, bei welchem Anbieter das Hilfsmittel bezogen werden kann. Denn die Krankenkassen haben mit vielen Leistungsanbietern, wie etwa Sanitätshäusern, Verträge abgeschlossen, um günstigere Konditionen zu erhalten. Häufig verlangen die Kassen aus Kostengründen, einen dieser Anbieter zu wählen. Andernfalls müssen die Mehrkosten selbst getragen werden.

Das Häussler Sanitätshaus als eines der führenden Sanitätshäuser in Ulm und Umgebung ist Vertragspartner mit nahezu allen Krankenkassen deutschlandweit.

Unsere Mitarbeiter erstellen auf der Basis der ärztlichen Verordnung sowie Ihres individuellen Bedarfs einen Kostenvoranschlag für das Hilfsmittel, der zusammen mit dem Rezept bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. 

Die Krankenkasse ist verpflichtet, sich in einer Frist von drei Wochen zu entscheiden, ob das beantragte Hilfsmittel bewilligt wird. Den Entscheid zur Kostenübernahme sollten Sie unbedingt abwarten. Erwerben Sie das Hilfsmittel schon vorher, müssen Sie die Kosten unter Umständen selbst tragen.

Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab, besteht ein Widerspruchsrecht. Dazu müssen Sie schriftlich innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

So erreichen Sie uns

Sanitätshaus Häussler | Jägerstraße 6 . 89081 Ulm | Telefon 0731 14002-0 | Telefax 0731 14002-330 | Mail info@remove-this.haeussler-ulm.de 

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