Medizinische Hilfsmittel sollten gemäß dem Medizinproduktegesetz (MPG) regelmäßig technisch überprüft werden. Das verlängert die Lebensdauer der Geräte und stellt eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit sicher.
Viele Hersteller schreiben für ihre Produkte eine Wartung in festgelegten Intervallen vor. Dabei werden Verschleißteile erneuert, Reinigungsarbeiten durchgeführt und Einstellwerte an den Geräten überprüft.
Unsere Techniker führen die Wartung je nach Hilfsmittel bei Ihnen zuhause oder in der betriebseigenen Werkstatt durch und dokumentieren die durchgeführten Arbeiten.
Das Häussler Sanitätshaus übernimmt als Servicedienstleister gerne das gesamte Wartungsmanagement für Arztpraxen und andere im Gesundheitswesen tätige Unternehmen. Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV § 6) schreibt eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) bei sämtlichen medizintechnischen Geräten vor. Dies muss in den vom jeweiligen Hersteller festgelegten Fristen erfolgen, mindestens jedoch alle 2 Jahre.
Je nach Wartungsvertrag prüfen wir alle medizintechnischen Geräte des Betriebes, führen ein Bestandsverzeichnis, erstellen die Prüfdokumentation und beachten die Prüfintervalle. Im Rahmen der Wartung führen wir ggf. notwendige Reparaturen durch und koordinieren Neuanschaffungen, verbunden mit einer herstellerunabhängigen Beratung.
In diesem Rahmen können unsere Mitarbeiter auch die Prüfung sämtlicher weiterer Elektrogeräte in der Praxis gemäß Vorschrift 3 der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) (früher BGV A3) übernehmen. Laut der sogenannten Niederspannungsrichtlinie sind Unternehmen zu einer normgerechten Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel verpflichtet.